Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Nachhaltigkeit
Risikohinweis zur Berücksichtigung Ihrer Nachhaltigkeitspräferenzen
Der europäische Gesetzgeber erlässt sogenannte technische Regulierungsstandards (kurz: RTS) dafür, ob und inwieweit ein Finanzprodukt als nachhaltig qualifiziert werden kann. Durch diese europäischen Standards erfolgt eine gesetzlich verbindliche Bestimmung der Nachhaltigkeitsmerkmale von Finanzprodukten. Sie legen insbesondere fest, welche Daten von den Unternehmen in Bezug auf die Nachhaltigkeit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit berichtet werden müssen.
Diese RTS werden frühestens am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Erst im Anschluss werden die Anbieter von Versicherungs- und Kapitalanlageprodukten in der Lage sein, verbindliche Daten - auf der Grundlage der gesetzlichen Standards – zu ihrem Produktangebot zu veröffentlichen.
Die Empfehlung eines Versicherungs- oder Kapitalanlageprodukt kann daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht auf einer vollständig gesetzlich standardisierten Datenbasis erfolgen. Dadurch besteht das Risiko, dass, nachdem der europäische Gesetzgeber die RTS abschließend bestimmt und in Kraft gesetzt hat, sich der Anteil an nachhaltigen Investitionen in dem Ihnen empfohlenen Produkt verändert und nicht mehr den von Ihnen ursprünglich gewünschten Vorgaben entspricht.
Sofern Sie nach dem 01. Januar 2023 eine Überprüfung Ihrer Versicherungen bzw. Kapitalanlagen unter Berücksichtigung der in Kraft getretenen RTS wünschen, stehen wir Ihnen hierzu jederzeit zur Verfügung.
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