Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Pflege-BAHR
Pflegeschutz mit staatlicher Förderung
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) ist am 01.01.2013 in Kraft getreten. Ein Bestandteil dieses Gesetzes ist der Pflege-BAHR.
Folgende Rahmenparameter bestimmen das Thema "Pflege" in Deutschland
Ergebnis: Der Gesetzgeber war in der Handlungspflicht.
Pflege-BAHR
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern eine freiwillige Zusatzversicherung mit staatlicher Förderung. Der Staat unterstützt Sie jährlich mit 60 € wenn Sie eine förderfähige Pflegezusatzversicherung bei einem privaten Krankenversicherer abschließen.
Das Angebot gilt für alle pflegepflichtversicherten und noch nicht pflegebedürftigen Bürger ab 18 Jahren, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Vertragsabschluß erfolgt für Sie ohne Gesundheitsprüfung, d.h. es besteht ein Kontrohierungszwang für die Versicherung.
Die seit 1995 bestehende Pflegepflichtversicherung war nie als "Rund-um-Versicherung" konzipiert, da sie im Durchschnitt höchstens 50 % der Pflegekosten abdeckt.
Das Ziel des Pflege-BAHR
Der Pflege-BAHR hat zum Ziel die finanzielle Belastung des Einzelnen und der Familien zu reduzieren. Die Bundesregierung hat ca. 90 Mio. € zur Förderung dieser Maßnahme kalkuliert.
Das Tarifangebot muss folgende Mindestanforderungen erfüllen
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