Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Dienstunfähigkeit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beamte nur sinnvoll, wenn die richtige Variante abgeschlossen wird. Denn Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“.
Der Begriff Dienstunfähigkeit wird in § 44 Abs. 1 Satz 1 - 3 BundesBeamtenGesetz (BBG)definiert:
Grundsätzlich gilt:
Wann liegt in der Regel allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne der Versicherung vor?
Die Versorgungszugänge im öffentlichen Dienst steigen gemäß dem statitischen Bundesamt in Wiesbaden seit 2010 wieder an!
... ein Beamter wird nicht berufsunfähig sondern dienstunfähig, daß bedeutet:
Hat ein Beamter keine Dienstunfähigkeitsversicherung erhält er nur sein Ruhegehalt...
Die Art und Höhe der Versorgungsansprüche wird durch Ihren
aktuellen Status in der Beamtenlaufbahn festgelegt.
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