Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Grundsätzlich gilt die einfache Regel:
"Wer einen Schaden verursacht, muss dafür geradestehen. Er muss dem Geschädigten Ersatz
leisten, d.h. ihn angemessen entschädigen.”
Diese Verpflichtung zur Haftung ist für den Haus- und Grundbesitzer im § 836 "Haftung des Grundstücksbesitzers" des Bürgerlichen Gesetzbuches gesetzlich geregelt:
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