Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Kraftfahrzeugversicherung
5. Der Nutzerkreis
Die Entscheidung, nicht jeden ans Steuer seines Wagens zu lassen, kann den
Versicherungsbeitrag senken. Die GDV-Statistik unterscheidet zwei Fälle: Entweder lässt der
Fahrzeughalter jede Person mit seinem Auto fahren, die einen gültigen Führerschein besitzt.
Oder er beschränkt den Nutzerkreis auf sich selbst sowie eine ggf. vorhandene Partnerin bzw.
einen Partner. Rund drei Viertel der Versicherten entscheiden sich für diese Option.
6. Das Nutzeralter
Die Statistik des GDV zeigt, dass junge und ältere Fahrer im Schnitt mehr Kfz-Haftpflicht- und
Vollkasko-Schäden verursachen als Fahrer mittleren Alters. Daher gibt es das Risikomerkmal
„Nutzeralter“. Das vom GDV verwendete Alter entspricht dabei im Allgemeinen dem Alter des
Versicherungsnehmers. Nur wenn dieser im Vertrag angibt, dass auch Fahrer das Auto nutzen,
die jünger als 25 Jahre alt sind, gilt in der Regel das Alter des jüngsten Fahrers als Nutzeralter.
7. Das Fahrzeugalter bei Erwerb
Dass ein Auto im Laufe der Zeit älter wird, ist für dieses Risikomerkmal unerheblich.
Entscheidend ist eine andere Frage: War das Auto fabrikneu bzw. ein noch junger
Gebrauchtwagen, als der aktuelle Halter es gekauft hat? Oder war das Fahrzeug schon älter?
Die Statistiken des GDV zeigen, dass Fahrer von Autos, die als Neuwagen oder junge
Gebrauchtwagen gekauft wurden, weniger Schäden verursachen als der Durchschnitt. Werden
Fahrzeuge in höherem Alter gekauft, verursachen deren Fahrer hingegen überdurchschnittlich
viele Schäden. Erst bei Liebhaberstücken, die ab einem Alter von 23 Jahren verkauft werden,
dreht sich dieser Trend wieder um.
8. Die Tarifgruppe
Mit dem Risikomerkmal „Tarifgruppe“ unterscheiden die Statistiker des GDV die
Schadenbilanzen von Landwirten sowie Beamten und Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes von
allen anderen Autofahrern. Das Ergebnis: Landwirte und öffentlich Bedienstete verursachen
vergleichsweise etwas weniger Schäden als der durchschnittliche Autofahrer.
9. Die Selbstbeteiligung
Für die Kasko-Versicherungen ihrer Autos können Versicherte in aller Regel eine
Selbstbeteiligung vereinbaren. Auch hier gilt eine einfache Faustregel: Je höher die
Selbstbeteiligung, desto günstiger wird der Beitrag. In der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es in
der Regel keine Selbstbeteiligung – der Versicherer übernimmt den Schaden des Unfallgegners
stets in voller Höhe.
Weiterhin ist die Entwicklung der Ersatzteilpreise in den letzten Jahren in diesem Zusammenhang ein nicht zu unterschätzender Kostentreiber.
Quelle: Internetseite des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
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