Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Versicherungen für den Bauherren
Bauherren-Haftpflicht
Bauherren tragen viel Verantwortung. Auch wenn sie einen Architekten mit der Bauleitung, sowie Bauunternehmer oder Bauhandwerker mit der Bauausführung beauftragen, können Sie immer zur Verantwortung gezogen werden. Schließlich haben sie das Bauvorhaben veranlasst.
Deshalb ist zumindest eine Bauherren-Haftpflichtversicherung unbedingt notwendig. Sie schützt Bauherren vor Ansprüchen auf Schadenersatz, wenn Dritte auf der Baustelle zu Schaden kommen.
Sie
Baumaterialen ordnungsgemäß gelagert sind.
Bauleistungs-/ Bauwesenversicherung
Geht es nicht um Schäden, die andere erleiden, sondern um solche am eigenen Bau, kommt die Bauleistungsversicherung ins Spiel. Sie hilft beispielsweise, wenn ein Sturm das Mauerwerk. einreißt, eine Überschwemmung die Bausubstanz beschädigt oder Diebe bereits eingebaute Heizkörper oder Türen mitnehmen. Ohne finanzielle Rücklagen kann ein größerer Schaden unter Umständen dann den ganzen Finanzierungsplan für das Bauvorhaben durcheinander bringen. Der Diebstahl von Baumaterialien oder Werkzeugen ist allerdings nicht mitversichert. Auch Schäden durch normale Witterungseinflüsse sind durch die Polizze nicht gedeckt.
Eine Bauleistungs-/ Bauwesenversicherung kann man als wesentlich für jeden Bauherrn ansehen. Dies gilt dann, wenn Sie selbst die einzelnen Bauleistungen beauftragen. Wenn Sie einen Generalunternehmen für Ihren Bau beauftragen oder einen schlüsselfertigen Neubau erwerben, sind Sie im gesetzlichen Sinne normalerweise nicht der Bauherr. Die Risikoübertragung beginnt in diesem Fall in der Regel erst mit der Bauabnahme.
Die Bauwesenversicherung ist eine Vollkaskoversicherung für Bauherren. Sie schützt Bauherren vor unvorhersehbaren Schaden. Auch die so genannte höhere Gewalt wie z.B. Hochwasser oder Sturm, Eigenschaften des Baugrundstücks, Fahrlässigkeit und Konstruktionsfehler sind in der Bauwesenversicherung ggf. mit abgesichert.
Feuerrohbauversicherung
Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sind nicht durch die Bauleistungsversicherung gedeckt. Für solche Fälle müssen Sie sich extra mit einer Feuerrohbauversicherung absichern, die leistet, wenn der Rohbau durch einen Brand beschädigt wird.
Sie können auch zum Baubeginn direkt eine Gebäudeversicherung abschließen, in der eine Feuerrohbauversicherung beitragsfrei enthalten ist.
zurück ◄ ► weiter
Büro | Augustastrasse 21 | 65189 Wiesbaden | Germany
Fon [+49] 611 341 43 59 | Fax [+49] 611 341 43 60 | eMail info@gerhard-schultz.com
Versicherungsvermittlung
Finanzdienstleistungen
Unternehmensberatung