Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Betriebliche-Alters-Vorsorge (BAV)
Betriebliche Altersversorge und "Minijobrente" - monatlich bis zu 50 % Steuern und Sozialabgaben sparen!
Die betriebliche Altersversorgung (bAV), ist ein wesentlicher Baustein für Ihre persönliche Altersversorung als Arbeitnehmer (auch für angestellte Ehepartner), Minijobber, Auzubildender und angestellter Gesellschafter Geschäftsführer. Sie können später zwischen einer lebenslangen monatlichen Rente oder einer Einmalzahlung wählen.
1. Direktversicherung
2. Pensionsfonds
3. Pensionskasse
4. Pensionszusage
5. Unterstützungskasse
Förderung (z.B. Direktversicherung § 3 Nr. 63 EStG)
Seit 01.01.2019 gilt das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) - das Gesetz gilt ab 01.01.2019 für neu geschlossene Verträge und ab dem 01.01.2022 für bestehende Verträge
Wandelt ein Arbeitnehmer Entgelt nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG) um, so ist der Arbeitgeber zu einem Arbeitgeber-Zuschuss verpflichtet.
Höhe des Zuschusses: 15 % des umgewandelten Entgelts bis 4 % der BBG, sofern der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart. Der Zuschuß ist in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds zu zahlen.
Der Zuschuß wird wie die Entgeltumwandlung auf den steuerlichen Dotierungsrahmen nach
§ 3 Nr. 63 EStG angerechnet und ist sozialversicherungsfrei bis zu 4 % der BBG.
Der Arbeitgeberzuschuss ist sofort gesetzlich unverfallbar.
Hinweis
Tarifverträge können von den Regelungen zum AG-Zuschuß abweichen (tarifdispositiv).
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