Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Haus- und Grundbesitzer- / Gewässerschaden-Haftpflicht
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich für alle Eigentümer, Vermieter, Pächter oder Nutznießer von:
Das selbstgenutzte Einfamilienhaus ist i.d.R. in der Privathaftpflicht-Versicherung inkludiert.
Schadenursachen, vor deren Folgen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht schützt, können unter anderem sein:
Gewässerschadenhaftpflicht
Der Hauseigentümer der mit Öl heizt, muß an seinen Versicherungsschutz denken. Wenn Öl in das Grundwasser oder in ein Fließgewässer gerät, können relativ große Umweltschäden verursacht werden. Für den Schadenersatz kommt dann Ihre Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung auf.
Völlig unerheblich bei eintretenden Gewässerschäden ist, wer sie verursacht hat. Es gilt die Haftung durch den Betreiber, d.h. es haftet immer derjenige, der den Tank betreibt. Besonders hoch anzusehen ist das Risiko bei Erdtanks. Weiterhin sind Öltanks in Trinkwasserzonen oder die direkte Nachbarschaft zu Flüssen und Seen als riskant einzuschätzen.
Trotz des Versicherungsschutzes müssen Besitzer von Öltanks außerdem immer die bestehenden Sicherheitsvorschriften einhalten. Sie sind auf jeden Fall zur periodischen Wartung und Kontrolle der Tankanlage verpflichtet. In von Hochwasser bedrohten Gebieten müssen Öltankbesitzer höhere, von den Behörden festgelegte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der festgelegten Sicherheitsanforderungen wird im Schadensfall durch die Versicherung, im Rahmen der Regulierungsvoraussetzungen, überprüft. Hierbei gilt ein positives Prüfungsergebnis als Grundvoraussetzung für eine mögliche Schadensregulierung.
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