Gerhard Schultz Versicherungs- & Finanzmakler
Diplom-Betriebswirt (FH)
Versicherungskaufmann
Krankenversicherung
Die grosse Frage: Privat (PKV) oder gesetzlich (GKV)?
Private Krankenversicherung (PKV)
1. Die PKV basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren: Der Beitrag ist nicht vom Einkommen
abhängig. Sondern wird individuell auf Basis von Alter, Gesundheit und persönlicher,
bedarfsgerechter Leistungsgestaltung Ihres Vertrages kalkuliert.
2. Durch einen Selbstbehalt können Sie Ihren Monatsbeitrag senken. Bei Leistungsfreiheit können
Sie einige Montsbeiträge zurück erhalten. Ihre Private Krankenversicherung trifft auch für die
Beitragsreduktion im Alter Vorsorge.
3. Die Leistungen der PKV sind konstant auf hohem Niveau. Sie haben die Möglichkeit nach Ihrem
persönlichem Bedarf Ihren individuellen Versicherungschutz zusammenzustellen: Sie bestimmen
hierbei die versicherten Leistungen, einen möglichen Selbstbehalt und die Qualität Ihrer
individuellen Krankenversicherung. In der PKV haben Sie einen definierten, vertraglich
garantierten Leistungsumfang, der nicht ohne Ihre Zustimmung verändert werden kann. Ein
Wechsel in die PKV ist grundsätzlich dann möglich, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze
überschreiten.
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
1. Das System der GKV basiert auf dem Umlageverfahren und die Beitragshöhe ist von 2
wesentlichen Faktoren abhängig: Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz.
2. Die Leistungen GKV sind von zunehmenden Kürzungen und Eigenbeteiligungen im
Leistungskatalog bestimmt. Dies geht soweit, daß einige Krankenkassen bereist pleite sind. Die
demographische Entwicklung: Weniger Geburten, längere Lebenserwartung und immer weniger
Beitragszahler im Verhältnis zu Leistungsempfängern gefährdet das Solidar-System in seinen
Grundfesten. Ergebnis: Steigende Beiträge und sinkende Leistungen! Auf Grund des Systems
haben Sie kaum Einfluß auf die Beitragsgestaltung, den Leistungsumfang (gesetzlich
vorgeschrieben im Fünften Buch Sozialgesetzbuch) Ihres Versicherungsschutzes oder das
Leistungsniveau.
Ihre Chancen einen kurzfristigen Termin bei einem Facharzt zu erhalten soll ab 2016 durch die
Terminservicestelle für Versicherte in der GKV verbessert werden.
3. Die gesetzliche Krankenversicherung hat immer
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